Interessenschutzgemeinschaft für Kapitalanleger

TelDaFax kann 30.000 Berliner Stromkunden nicht mehr beliefern

 

Die 30 000 Berliner und 15 000 Hamburger TelDaFax-Kunden bekommen in diesen Tagen Post von Vattenfall. TelDaFax hat Gebühren für die Nutzung der Strom- und Gasnetze nicht gezahlt. Deshalb hat Vattenfall als Netzbetreiber die Verträge gekündigt. Die Folge: TelDaFax kann die betroffenen Endkunden nicht mehr mit Strom beliefern; wir Juristen nennen dies „Unmöglichkeit“.

Im Dunkeln bleibt deswegen niemand sitzen. Die Energielieferung übernimmt automatisch Vattenfall. Allerdings zu höheren Preisen. Für die Ersatzversorgung gilt der Tarif Basis Privatstrom. Er ist der teuerste Tarif.

Berliner und Hamburger Kunden in der Ersatzversorgung sollten daher den Vertrag mit TelDaFax aktiv beenden und den Zählerstand notieren. Das Problem: In dem Konzerngeflecht ist schon fraglich, mit wem Sie überhaupt den Vertrag geschlossen haben. Mit der TelDaFax Services GmbH, der TelDaFax Marketing GmbH oder der TelDaFax Energy GmbH? Nur wenn Sie die Kündigung gegenüber dem richtigen Vertragspartner aussprechen, kann Ihr Vertrag fristlos und rechtswirksam beendet werden.

Kunden, die ihre Strom- oder Gasrechnung im Voraus bezahlt haben, sollten außerdem den Betrag für die restliche Laufzeit zurückfordern. Gleiches gilt für Sonderabschlagszahlungen und Kautionen.

Tipp: Wenn die Beträge vor weniger als sechs Wochen per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht wurden, können Sie bei Ihrer Bank die Rückbuchung veranlassen.

Wir helfen Ihnen, die Verträge rechtswirksam zu beenden und Ihr Geld zurück zu fordern! 

 

 

BGH verurteilt Deutsche Bank wegen Verletzung ihrer Beratungspflichten bei Zins-Swap-Geschäften zu Schadenersatz

 

Nach langem Kampf musste einmal mehr der Bundesgerichtshof die Rechte der Anleger klarstellen und ihre Position damit stärken. Insbesondere Freiberuflern und Mittelständlern, aber auch kommunale Unternehmen, offerierten Banken in den letzten Jahren Zins-Swaps. 

Dabei handelt es sich um eine Art „Zinswette“. Dabei vereinbaren die Vertragsparteien die Zahlung von Zinsen auf einen bestimmten Nennbetrag zu einem ebenfalls in der Zukunft liegenden Zeitpunkt auszutauschen. Die Nennbeträge werden dabei häufig in unterschiedlichen Währungen dargestellt, so dass auch ein Wechselkursrisiko besteht. Bei den Zinssätzen zahlt eine Partei einen Festzins und die andere einen variablen Zinssatz, der sich an üblichen Referenzzinssätzen (z.B. Euribor) orientiert . 

 

Die Karlsruher Richter betonten vor allem, dass bei einem „so hochkomplex strukturierten und riskanten Produkt wie dem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag „hinsichtlich der Risikodarstellung des Anlageprodukts „hohe Anforderungen“ an die beratende Bank zu stellen sind. Dem Kunden müsse „in verständlicher und nicht verharmlosender Art und Weise insbesondere klar vor Augen geführt werden, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein ,theoretisches“ ist, sondern abhängig von der Entwicklung des ,Spreads „real und ruinös sein kann“. Genau das habe die Deutsche Bank im vorliegenden Fall aber nicht getan. 

 

Das Urteil, dem Signalwirkung zu kommt, stärkt die Rechte der Anleger, die aus den hochriskanten Anlagen Verluste in Millionenhöhe erlitten haben.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Vertrauensanwälte prüfen Ihre Ansprüche individuell und erarbeiten für Sie eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.